Die Bedeutung des Zolls hat im Zeitalter des Schengener Abkommens
trotz einiger neuer Aufgaben wie Schwarzarbeitsbekämpfung und dem
zunehmenden Flugverkehr sicherlich abgenommen. Während an den
EU-Innengrenzen die Zollhäuschen oft völlig verwaist sind und
bestenfalls ein paar mobile Streifen unterwegs sind, kann aber
wenigstens an der Grenze zur Schweiz dank des fehlenden
Freihandelsabkommens noch kontrolliert werden wie eh und je. Aber seit
die Schweiz dem freien Personenverkehr mit der EU zugestimmt hat, hat
die Sinnhaftigkeit von Kontrollen auch hier erheblich abgenommen.
Nichtdestotrotz
geriet ich gestern ins Visier eines Grenzbeamten, da ich "so gegrinst"
hätte, als ich auf die Kontrollstelle zufuhr. Dies war zwar den
Radionachrichten geschuldet und nicht der Tatsache, dass ich die Grenze
überquere, aber trotzdem offenbar ein ausreichendes Verdachtsmoment.
Ich durfte also auf den vorgesehenen Stellplatz fahren, woraufhin nach
dem obligatorischen "Haben Sie Waren dabei?" mein Auto kurz durchsucht
wurde. Dabei lies der Dialekt des Zöllners darauf schließen, dass er
aus einem anderen Landesteil, in dem vor einiger Zeit die
Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarländern abgeschafft wurden
stammte.
Leider war aber im Kofferraum nur eine Laptoptasche, in
der auch überraschenderweise ein Laptop zu finden war. Auch das
Handschuhfach enthielt nur Karten und den Navi-Rüssel, sodass der
Grenzer die Durchsuchung aufgab. Ein letzter Funken Hoffnung auf einen
Fahndungserfolg war die Frage "Haben Sie Ihren Ausweis dabei", die ich
aber bejahen konne. Ich war überrascht und fragte, ob er den Ausweis
denn sehen wollte, was er genervt mit einem "sonst hätte ich ja nicht
gefragt" beantwortete. Angesichts der Rechtslage - Personenkontrollen
sind eigentlich nur bei Verdacht oder zur Eigensicherung zulässig -
fand ich aber meine Frage durchaus berechtigt. Nachdem ich keine
Namens- oder Gesichtsähnlichkeit mit bekannten Terroristen, Steuerhinterziehern oder Kaffeeschmugglern hatte, konnte ich allerdings weiterfahren.
Nun ist das Schengener Abkommen mit der Schweiz ja erst ein paar
Monate in Kraft und Umdenkprozesse dauern in Behörden gewöhnlich sogar
noch länger als in Unternehmen. Trotzdem hoffe ich, dass auch der
Beamte von gestern bald realisiert, dass die Grenze hierzulande von
vielen Leuten täglich überquert wird und zumindest unter den Reisenden
mit regionalem Nummernschild die Chance, ein Mitglied der oben genannten Personengruppen zu finden, verschwindend
gering ist. Für den oben beschriebenen Zöllner ist das sicherlich
frustierend, denn der Fahndungserfolg dürfte sich an seiner neuen
Wirkstätte nur selten einstellen. Noch seltener wird er, wenn man ein
derart schlechtes Gespür hat und harmlose Berufspendler kontrolliert.
Glücklicherweise sind solche Kontrollen aber eher selten.